Rechtsanwaltkanzlei Pommer

VOR GERICHT…

Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten setzt nicht nur gute Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung voraus, wichtig ist auch die Erfahrung, wie Gegner und Richter auf Vorbringen reagieren. Dabei ist es hilfreich, wenn Unternehmen, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Geschäftsführer gleichermaßen vertreten werden.  Die so erlangten Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert. Nur wer auch die Gegenseite kennt, kann deren Reaktionen und Vorstellungen schnell und richtig einschätzen.

Rechtsanwältin Pommer war nach Studium und Referendarzeit in Freiburg zunächst in einer Allgemeinpraxis in Köln, dann einige Jahre bei einem Arbeitgeberverband tätig und hat sich danach als Arbeitsrechtlerin selbstständig gemacht, zunächst als Sozia einer größeren Kanzlei im Westen von Köln, bevor sie schließlich ihr Büro in Kerpen eröffnete. Bereits 1986 wurde ihr die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ verliehen.

Durch die Vertretung großer, mittelständischer und kleiner Unternehmen, Betriebsräten kleiner und großer Firmen, aller Gruppen von Arbeitnehmer/innen, sowie leitenden Angestellten und Geschäftsführern hat sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und aus allen Blickrichtungen die für die Tätigkeit als Fachanwältin auf diesem Gebiet notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gesammelt, um jedem Mandanten die bestmögliche Vertretung zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Pommer
Hüttenstraße 11 | 50170 Kerpen
Tel 02273 – 95 33 995 | kanzlei@p-kc.de

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